Fachanwalt für Strafrecht in Oldenburg
Ihre starke Rechtspartnerin in schwierigen Zeiten.
Moderne Rechtsberatung.
Engagiert, erfahren und mit klarem Fokus auf Recht ...
Überlassen Sie Ihre strafrechtliche Vertretung nur Experten!
Gerne zeige ich in einer kostenlosen Ersteinschätzung Handlungsmöglichkeiten auf.Auch auf Englisch kann ich Sie kompetent beraten. Nehmen Sie hierzu gerne über das » Formular Kontakt mit mir auf.
Kompetenz.
Sandra Baumann - 10 Jahre Erfahrung und Know how.
Fachanwältin für Strafrecht in Oldenburg, im Nordwesten und bundesweit. Ich bin Ihre Expertin für Strafverteidigung und Opferschutz. Zusätzlich bin ich spezialisiert auf Kindschaftsangelegenheiten nach häuslicher Gewalt.
» Studium an der Humboldt-Universität Berlin
» Referendariat in Oldenburg, Berlin, London
» Rechtsanwältin seit 2014
Digitale
Anwaltskanzlei.
Immer in Ihrer Nähe durch moderne Kommunikation.
Durch Digitalisierung muss Ihr Anwalt nicht mehr vor Ort sein. Eine Beratung per Telefon, Videochat oder Email bringt beidseitig mehr Flexibilität und Standortunabhängigkeit. Dokumente können einfach verschlüsselt im Online-Mandantenbereich mit der Kanzlei ausgetauscht werden.
Eine persönliche Beratung in meiner Kanzlei ist natürlich trotzdem möglich.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Für ein faires Mandant-Anwalt-Verhältnis ist Kostentransparenz wichtig. Folgende Modelle zur Abrechnung sind fallabhängig möglich.
Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt mit mir auf, ich informiere Sie gerne.
Kostenlose Ersteinschätzung
- Das risikofreies Basispaket zum Kennenlernen meiner Leistungen
- zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
- informiert auch über Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme (Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung etc.) oder Übernahme der Kosten durch Opferschutzorganisationen oder Rechtschutzversicherung
- Bis zu 10 Minuten unverbindliche Ersteinschätzung per Mail oder Telefon
Erstberatung zum Festpreis
- zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
- überschlägige Prüfung der Erfolgsaussichten
- keine Korrespondenz nach außen
- vorherige Sichtung Ihrer Unterlagen
- Anrechnung der Kosten bei Beauftragung
- Abrechnung mit der Rechtschutzversicherung möglich
- zum Festpreis von 190 € zzgl. 19% Mwst.
Pflichtverteidigung
Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Voraussetzungen:
- Unfähigkeit sich selbst zu verteidigen oder
- Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr droht oder
- besondere Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder
- drohender Bewährungswiderruf oder
- zu erwartende schwere Rechtsfolge etc.
Entgegen des Vorurteils, was ggf. über Pflichtverteidigern besteht, vertrete ich Sie auch als Pflichtverteidigerin höchst engagiert.
Wahlvertretung
- Die Abrechnung für Beratung und Vertretung erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
- Beispiel » Vertretung im Ermittlungsverfahren:
» Grundgebühr ca. 200 Euro
» Verfahrensgebühr ca. 180 Euro
» zzgl. Auslagen und MwSt
Opfervertretung
- Bei Nebenklagebeiordnung trägt zunächst der Staat die Kosten meiner Beauftragung.
- Auch möglich wäre die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen einer umfassenden Erstberatung mit einem „Hilfescheck“ des Weissen Rings.
Vergütungsvereinbarung
- In besonders umfangreichen Angelegenheiten ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sinnvoll.
- Die Abrechnung erfolgt stundenweise.