Opferschutzrecht in Oldenburg.
Für Geschädigte von Straftaten bin ich mit umfassendem Fachwissen und besonderem Einsatz für die Durchsetzung ihrer Rechte da.
Ich stehe Ihnen zur Seite als Zeugenbeistand oder im Rahmen einer Nebenklage, mache Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche im sog. Adhäsionsverfahren oder separat zivilrechtlich für Sie geltend.
In folgenden Bereichen stehe ich Geschädigten einer Straftat zur Seite:
- Anzeigeerstattung
- Nebenklage
- Adhäsionsverfahren
- Zeugenbeistand
- Opfervertretung im Ermittlungsverfahren
- Gewaltschutzrecht
- Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren
- Schadensersatz im Adhäsionsverfahren
- u.a.
Ich biete Ihnen eine effektive Strafverteidigung und stehe ebenso Geschädigten von Straftaten im Opferschutzrecht zur Seite. Klingt widersprüchlich? Ist es aber nicht, denn eine gute Opfervertretung ist nur möglich mit umfassenden Kenntnissen aus dem Bereich der Strafverteidigung und umgekehrt.
Haben Sie Fragen oder wünschen eine ersten Einschätzung Ihrer Angelegenheit? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht unter » baumann@strafrecht-OL.de