Strafverteidigung in Oldenburg.
Als Strafverteidigerin verteidige ich Sie engagiert und vorurteilsfrei in allen in Betracht kommenden Delikten. Dabei entwickele ich eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Kontaktieren Sie mich frühzeitig und machen Sie als Beschuldigter einer Straftat unbedingt Gebrauch von Ihrem Recht zu Schweigen! In vielen Fällen ist auch meine Beiordnung als Pflichtverteidigerin möglich.
Aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen hat mir die Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen.
Schwerpunktmäßig verteidige ich Sie gegen Tatvorwürfe in den folgenden Bereichen:
- Allgemeines Strafrecht (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Beleidigung, Körperverletzung, Betrug, Mord etc.)
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Rechtsmittelverteidigung
Außerdem bin ich spezialisiert auf Angelegenheiten in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug.
Ich biete Ihnen eine effektive Strafverteidigung und stehe ebenso Geschädigten von Straftaten im Opferschutzrecht zur Seite. Klingt widersprüchlich? Ist es aber nicht, denn eine gute Strafverteidigung ist nur möglich mit umfassenden Kenntnissen aus dem Bereich des Opferschutzrechts und umgekehrt.
Haben Sie Fragen oder wünschen eine ersten Einschätzung Ihrer Angelegenheit? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht unter » baumann@strafrecht-OL.de